Donnerstag, 11. Oktober 2007
Betrifft: Ihr Schreiben vom 10. Oktober 2007, AZ: IF-123-45678
Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Tochter, J., hat sich angeblich und wenn, dann ohne mein Wissen und meine Zustimmung, am 17.03.2007 auf der Internetseite Ihrer Mandantin unter www. iq - fieber .de angemeldet. Nun kommt für mich völlig überraschend Ihre Forderung in Höhe von 90,71 €. Selbst wenn ich oder einer meiner Familienangehörigen das Anmeldeformular auf der genannten Homepage ausgefüllt hätten, so würde dies jedenfalls keine gültige Rechtsgrundlage für die von Ihnen geltend gemachte Forderung schaffen. Ein auf eine entgeltliche Leistung gerichteter Wille wäre jedenfalls nicht vorhanden gewesen. Gemäß § 119 und § 123 BGB sind überraschende nachteilige Vertragsklauseln nicht gültig und darunter zählt auch der nur versteckt angebrachte Hinweis auf anfallende Kosten bei der Nutzung der o.g. Internetseite.

Ungeachtet dessen darf ich festhalten, dass Sie Ihr Forderungsschreiben an mein erst 13jähriges Kind (geb. xx.xx.1993 – der von Ihnen angegebene Jahrgang ist falsch) gerichtet haben, selbst wenn ein Vertrag zu Stande gekommen wäre, so wäre dieser jedenfalls nicht oder nur mit Genehmigung meinerseits wirksam. Eine solche Genehmigung habe ich jedoch nie erteilt. Der Form halber widerrufe ich hiermit den angeblichen Vertrag. Selbst zivilrechtliche Ansprüche Ihrer Mandantin entfallen, da meine Tochter sogar noch heute unmündig ist.

Ich fordere Sie daher auf, die Angelegenheit innerhalb der nächsten 14 Tage als gegenstandslos zu bestätigen. Jegliche darüber hinausgehende Kommunikation halte ich für entbehrlich.


Mit freundlichen Grüßen

Frau Diagonale


Idioten!

Warum grüße ich eigentlich noch freundlich? Wie kann man sich in einem solchen Brief unfreundlich oder zumindest sachlich verabschieden? Irgendjemand eine Idee?

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Ironie heißt das Zauberwort. Immer schön freundlich, aber zwischen den Zeilen, da blitzen die Messer raus *rrrrooooaaarrrrr*

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Ja? Hört man das Säbelschleifen durch?

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Och, freundlich zu bleiben zeugt doch von Souveränität. (Wobei mir bei diesen Brüdern schon auch die Galle hoch kommt.)

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Oh. Auch schon Post bekommen?

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Nicht selbst, aber in der näheren Umgebung gab's das schon.

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Schrecklicher, aufdringlicher Haufen.

Besonders lustig finde ich es aber, wenn man von einem Inkassobüro angeschrieben wird, es googelt und gleich erfährt, dass es selbst auch Gerichtsverfahren am Hals hat.

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Ja, da kann man sich schon lebhaft vorstellen, wieviel Lust ein Gericht noch hat, sich mit Klagen in deren Interesse auseinanderzusetzen. Aber darauf lassen es die Gauner trotz ihrer Einschüchterungsrhetorik normalerweise gar nicht ankommen. Verständlicherweise.

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Ja, ich habe auch beim Schreiben und im Netz Nachlesen die ganze Zeit drüber nachgedacht, ob die Arbeit und die Briefmarke es überhaupt wert sind. Ich bin mir immer noch nicht sicher. Aber passieren kann uns ja eigentlich nix.

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wie wäre es mit:
...ich verbleibe
oder
garnichts, nur die unterschrift

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Hochachtungsvoll ist wie ein Hammerschlag auf den Kopf des Empfängers. Wirkt, meistens.

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Hochachtungsvoll! Gute Idee! Hehehe...

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ich hätte auch hochachtungsvoll gesagt. das schreibe ich immer der gez so.
achja, erstens: was diese seite betrifft, ist da ganz deutlich kenntlich, dass das was kostet oder ist das versteckt in den agb ganz unten im kleingedruckten? letztres ist nämlich nicht legal. hatte sowas mal mit lebenserwartung.de und mein anwalt-nachbar hat auch gesagt: einfach ignorieren, die trauen sich damit nicht vor gericht, schon gar nicht wegen eines solchen lächerlichen betrags. und zweitens: solche kaufverträge haben in der regel ein wiederrufsrecht von 14 tage (ins kleingedruckte schauen). legen sie innerhalb dieser frist schriftlich widerruf ein, ist die sache auch vom tisch.

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"Hochachtungsvoll"
würde ich mir aufsparen für den Fall, dass von denen noch was kommt, was eine finale Antwort (negative Feststellungsklage durch einen Rechtsbeistand, Weitergabe des Vorgangs an Funk, Fernsehen und Verbraucherschutzorganisationen etc.) nahelegt.

Bis dahin reicht m.E. auch

Guten Tag.

Frau Diagonale

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Mdme Morphine: Gemäß § 119 und § 123 BGB sind überraschende nachteilige Vertragsklauseln nicht gültig und darunter zählt auch der nur versteckt angebrachte Hinweis auf anfallende Kosten bei der Nutzung der o.g. Internetseite.
Genau so ist es.

Mr. Mark: Guten Tag finde ich auch besonders passend. Das ist so schön knapp und bissig und trotzdem nicht offensichtlich unfreundlich. Danke!

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Naja, ignorieren ist nicht so die dollste Idee - es gibt meines Wissens viele "Firmen", die grad drauf setzen, dass einige die Forderungen vergessen - denn landet man im Verzug, ist das ganze soweit ich weiß zumindest in Deutschland gültig, egal, ob der Grund der Forderung überhaupt stimmt...

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@beetfreeq: Leider hab ich gelegentlich mit diesen "Firmen" zu tun (Junge Menschen gehen extrem sorglos mit dem Internet um). Da war alles dabei von lebenscheck .de über smsgratis, modelagentur .de bis zu IQ-Tests.

Keine einzige geht weiter als Drohungen via Inkasso. Schon gleich 3 x nicht bei Minderjährigen.

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(Hihi. Habe mich beim ersten Lesen gefragt, was denn lesbencheck.de für ein Dienst sein soll.)

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An da kann man ja fast froh sein, dass die scheinbar doch noch ein wenig Rest eines Anstandes haben...

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Ich würde das eher darauf schieben, dass denen die Prozessiererei zu teuer wird. Vor allem dann, wenn ohnehin absegbar ist, dass man untergeht...

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S.u.p.e.r formuliert! :)

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Man schreibt gar nix, außer vielleicht: "Leckt mich am Arsch" und dann schaun ma mal, ob die sich tatsächlich auf nen Prozess einlassen. (Tun sie nicht. Never ever. Weil sie hochkant verlieren würden)

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