Montag, 16. Juni 2008
Wichtige Frage
diagonale, 13:30h
Darf ein Schüler wegen Kiffens in der Freizeit, NICHT auf dem Schulgelände oder unmittelbar vor oder nach der Schule, also am Wochenende, der Schule verwiesen werden?* Zur Zeit ist er bereits suspendiert und heute war eine Konferenz deswegen.
Ein Schulkamerad meiner Tochter hat gerade genau dieses Problem und jetzt soll auch ich mal beim stellv. Direx auftauchen, weil die wissen, dass die beiden befreundet sind. Ich würde das vorher einfach gerne wissen. * Edit I: Übrigens handelte es sich hierbei wohl um einen ersten zaghaften Versuch einer ganzen Gruppe von 6-7 Jugendlichen, die sich eine Tüte teilten. Edit II: Meine Tochter kam eben aus der SChule und wusste nix Neues zu berichten. Der stellv. Direx hatte sie gleich nach unserem Telefonat im Unterricht und sprach sie nicht an. Zumindest nicht auf dieses Thema. Vielmehr glänzte sie mit einem sehr guten und umfassenden Referat, das sie, im Gegensatz zu einigen anderen Schülern, die es vergessen hatten, abgegeben hat. ... comment
mark793,
Montag, 16. Juni 2008, 13:57
Tja, schwierig.
De jure handelt es sich ja um einen Gesetzesverstoß. Ob der nun auf dem Schulgelände begangen wurde oder nicht, muss den Direktor/die Lehrerkonferenz nicht zwingend interessieren, das kann man mit Gefahrenabwehr vermutlich auch dann begründen, wenn die Aktion außerhalb des schulischen Umfelds stattfand.
Ob es klug oder verhältnismäßig ist, steht freilich auf einem anderen Blatt. ... link
diagonale,
Montag, 16. Juni 2008, 14:07
Richtig. Die Verhältnismäßigkeitkann man da sehr in Frage stellen. Wobei es eben auch sein kann, dass hier nur ein Exempel statuiert werden, bzw. anderen Schulen Angst gemacht werden soll. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass es wirklich so weit kommt.
Wobei die Schule alle Mögklichkeiten dazu hat. Als Privatschule darf sie den Dienstvertrag nahezu jederzeit kündigen. ... link
kid37,
Montag, 16. Juni 2008, 14:14
Als Privatschule werden die aber auch am Elternwillen interessiert sein. Ich z.B. würde mich schon fragen, welche Konfliktlösungstrategien dort verwendet werden und was eigentlich demonstriert ("gelehrt") wird, wenn in so einer Situation gleich mit Verweis gedroht wird. Das kann ja nur das letzte Mittel bei völliger Uneinsichtigkeit sein. Davor schiene mir das immer auch als Ausdruck pädagogischen Versagens - oder zumindestens Bequemlichkeit.
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diagonale,
Montag, 16. Juni 2008, 14:19
So schätze ich die beiden Direktoren auch eher ein.
Oh, ich hasse das Warten. Ich habe den Termin erst Mittwochmorgen um 8. Was übrigens eher für eine harmlosere Unterredung spricht, finde ich. Der Herr stellv. Direx machte fast keinen Zeitdruck. ... link
novemberregen,
Montag, 16. Juni 2008, 14:36
Ich bin gar nicht so sicher, ob es ein Gesetzesverstoß ist, denn ich meine, man darf das nach BtMG schon konsumieren, nur eben nicht erwerben. So ein Fall läge bei einem Teilnehmer (nicht Anführer) einer Gruppe von Mal-Ziehenden wohl vor.
Wenn es eine Privatschule ist, kann der das aber vermutlich egal sein. Das Verhältnis Schüler-Schule beruht da auf einem Vertrag, dem auch zu entnehmen sein müsste unter welchen Bedingungen er gekündigt werden kann. ... link
mark793,
Montag, 16. Juni 2008, 14:47
Mit dem BTM-Gesetz
habe ich mich (mangels Anlass) schon länger nicht mehr auseinandergesetzt. Aber so wie ich es verstanden habe ist der Konsum noch lange nicht legalisiert, nur weil man aus Gründen der Verhältnismäßigkeit oft Abstand davon nimmt, diesen Gesetzesverstoß zu ahnden.
Die Betreffenden werden eher anderweitig gef*ckt, etwa per Führerscheintentzug (kann auch dann passieren, wenn der Betreffende nicht mal ein Auto hat und gar keine Gelegenheit hatte, unter Drogeneinfluss Auto oder Motorrad zu fahren). ... link ... comment
diagonale,
Montag, 16. Juni 2008, 16:10
Kündigung des Schulvertrages:
Der Schulträger kann ohne eine Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. ...
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recording time: 6872 Tage
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